Anmeldewoche 03. - 08. März 2025:
Alle Sorgeberechtigten, die beabsichtigen ihr Kind ab der 5. Klasse an unserer Schule anzumelden, sind verpflichtet, ausschließlich während der Anmeldewoche folgenden Aufnahmebogen gemeinsam mit dem Anmeldebestätigung (von Grundschulen ausgehändigt) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Im Vorfeld können keine Unterlagen entgegengenommen werden.
Um am vollständigen Auswahlverfahren teilnehmen zu können, beachten Sie bitte, dass es sich auch bei Ihrem Zweitwunsch um eine staatliche weiterführende Schule handeln muss.
Gemäß § 139 b Abs. 3 Satz 4 ThürSchulO leitet die Schule die Anmeldeunterlagen der Schüler, die im Rahmen der Aufnahmekapazität nicht an der Erstwunschschule aufgenommen werden können, im Original an die Zweitwunschschule weiter. Die Anmeldeunterlagen der Schüler, die im Rahmen der Aufnahmekapazität auch nicht an der Zweitwunschschule aufgenommen werden können, werden gemäß § 139 b Abs. 4 Satz 2 ThürSchulO im Original an das zuständige Schulamt weitergeleitet. In diesem Fall trägt das zuständige Schulamt nach den Bestimmungen des § 139 c ThürSchulO nach Anhörung der Eltern und der betroffenen Schulträger dafür Sorge, dass jeder Schüler einer geeigneten Schule zugewiesen wird.